§1 Art des Beratungsvertrages und sein Umfang
Die von der Unternehmensberatung abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten; d. h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche Sachverhalte und Zusammenhänge. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Unternehmensberatung weder zugesagt noch erbracht.
§2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt
Die Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten.
§3 Ausführung der Beratungstätigkeit
Die Unternehmensberatung führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
§4 Honoraranspruch
§5 Unrichtigkeit und Fehler
§6 Haftung
Hinweis: Aufgrund des Auftragsumfanges (§ 1 dieser AGB) bereitet die Unternehmensberatung lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber, so dass die Unternehmensberatung nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.
§7 Urheberrecht
§8 Verschwiegenheitspflicht
Die Unternehmensberatung ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
§9 Zusatzberater
Die Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die Unternehmensberatung auch keine Haftung für Arbeiten der o.g. Personen.
§ 10 Informationsweitergabe
Der Auftraggeber ist zur Zugänglichmachung aller zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen verpflichtet, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf der Unternehmensberatung Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.
§11 Terminabsage
Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine drei Wochentage vorher oder kurzfristiger ab, so hat die Unternehmensberatung Anspruch auf 70 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.
§12 Benutzung von Telekommunikationsanlagen und neue Medien
Stellungnahmen gelten als nicht schriftlich, wenn sie auf elektronischem Wege, insbesondere durch Email, übertragen wurden. Aufgrund nicht auszuschließender Fehler bei der elektronischen Übertragung, haftet die Unternehmensberatung nicht für dadurch aufgetretene Schäden. Die Risikosphäre bei elektronischer Übertragung (Internet/Email) liegt beim Auftraggeber, insbesondere muss diesem klar sein, dass die Internetnutzung die Geheimhaltung nicht sichert. Die Benutzung von Telekommunikationsgeräten (Telefon/Fax/Anrufbeantworter) kann eine sichere Übertragung von Informationen an die Unternehmensberatung nicht sicherstellen. Daher gelten solche Dokumente erst als zugegangen, wenn sie schriftlich eingegangen sind. Wichtige und kritische Informationen und Mitteilungen müssen daher auf dem Postweg der Unternehmensberatung zugesandt werden.
§13 Kündigung
§14 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmensberatung.
§15 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.
§16 Geltung der AGB
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.